Mit dem Beweis ist das natürlich immer so eine Sache, da hast Du schon recht.
Wenn der Held unserer Geschichte jetzt aber eine reumütige Selbstanzeige schreibt, dann werden die Behörden zunächst mal hellhörig. Und wenn dann der Verkehrswert der Immobilie zu brutal von dem angeblichen Kaufpreis abweicht und sich auch der Erwerb der Goldmünzen nicht schlüssig nachweisen läßt (keine Kontenbewegung, keine Rechnungen etc.), dann ist das zumindest mal ein Indizienbeweis, den die andere Seite sich schwer tun würde zu entkräften.
Gruß,
Goldelefant
wenn man bedenkt, dass der selbstanzeigende sicheiner beihilfe zur steuerhinterziehung bezichtigt und selbst für die hinterzogene steuer haftet....
ich hätte besseres zu tun bei geschäften im sechsstelligen euro-bereich, als nervenkitzel für die nächsten jahre.