Laut Bundesregierung ist der ESM ein völkerrechtlicher Vertrag, "der bewusst außerhalb der EU konzipiert wurde". Deshalb lehnt sie die vom Bundesrat geforderten demokratischen Mitbestimmungsrechte ab.
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Das heißt, eine Mitbestimmung der Länder, wie sie bis heute in allen anderen Fällen bei der Gestaltung Europas durch Artikel 23 Grundgesetz garantiert ist, soll es beim ESM-Vertrag nach dem Willen der Regierung nicht geben. "Der ESM ist in diesem Sinne kein europäisches Projekt, da er nur die 17 Staaten der Euro-Zone betrifft", begründet ein Sprecher des Finanzministeriums die Haltung der Bundesregierung
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