ist einfach und logisch.
Die meldest dem Verkäufer, der natürlich die MWSt von dir einziehen muss, dass du die Ware exportierst. Er muss dir auf Verlangen MWSt-Rückerstattungsformulare ausfertigen (mehrere Kopien...). Diese Formulare musst du beim Export vorweisen und ordentlich stempeln/zeichnen lassen und dann noch einmal beim Import ins Zweitland, wo du die MWSt des Zweitlandes bezahlst, was dir wiederum auf den Formularen bestätigt werden muss. U.U. kannst du auf den Schritt beim Export verzichten, MWSt ist ja bezahlt, Exportzölle gibt es nur sehr selten.
Du hast dann am Ende die Ware im Zweitland, Quittungen über bezahlte MWSt in beiden Ländern, und die ordentlich beschriebenen/bestempelten Formulare über den erfolgten Export/Import.
Mit dem ganzen Karsumpel (den Papieren meine ich) kannst du dann im Exportland beim Lieferanten der WAre die von dir bezahlte MWSt wieder zurückfordern. Achtung: du musst die Originale der Formulare einreichen!
Nett wird es (verdeckte Kamera wäre schöön...), wenn du nicht Kleinmengen (sonst lohnt sich der Aufwand ja kaum...), auf die Frage, bei welchem Agenten du arbeitest, antwortest. 'Bei keinem' ![]()
Seriöse und erfahrene Händler machen den Formularkram als bekannte Routine, kann durchaus Gebühr kosten. Und du musst natürlich zu Bürozeiten die Grenze überqueren. Die mobilen Zollfahnder haben die notwendigen Stempel nämlich nicht bei sich, höchstens Funkgeräte und Handschellen ![]()
Gruss,
Lucky
MWSt Silbermünzen: CH 7.4, BRD 7.0. Barren siehe oben. Bei Münzen ist BRD billiger.