Ich hatte in einem Hypothekendarlehens-Vertrag die Klausel, dass die Bank jeder Zeit ein Sonderkündigungsrecht hat: aus wichtigem Grund. 
Dahinter kann sich natürlich alles verbergen. Was genau ist ein wichtiger Grund? 
Zum Glück ist dieses Darlehen seit 3 Jahren Geschichte... 
In meinem aktuellen Verträg (gleiche Bank) ist die Sonderkündigungs-Klausel konkreter definiert.
Hier heißt es, dass es ein wichtiger Grund vorliegen muss, der vom Darlehensnehmer zu verantworten ist.
Also wenn ich z.B. mein beliehenes Haus abreisse, oder eine Bank überfalle und anschließend ins Gefängnis muss und über kein geregeltes Einkommen mehr verfüge.
Für eine evtl. Hyperinflation wird man mich persönlich wohl kaum verantwortlich machen können 
Würde mich nicht wundern wenn demnächst dieses Sonderkündigungsrecht auch auf Terrorverdacht ausgeweitet werden würde... Ist ja gerade gross in Mode...
So eine Formulierung mit der Anpassung des Zinses an Marktveränderungen nach billigem Ermessen der Bank gibt es auch in meinem Vertrag. Allerdings explizit nur für den Fall, dass nach Ablauf der Zinsbindungsfrist kein Folgedarlehensvertrag abgeschlossen wurde. Dann wird das Darlehen automatisch auf flexible Zinsen umgestellt...
Meinen ersten Vertag würde ich heute so auch nicht mehr akzeptieren! 
Das war ja ein echter Freibrief für meine Bank! 