zur Copy des alten Angebotes! Prima - das nenne ich mal einen Beweis.
Und ansonsten hast du Recht - die AGB sind soweit gültig wie sie nicht ein bestehendes Gesetz aushebeln. Ist wie mit einer Betriebsvereinbarung - diese darf einen bestehenden Tarifvertrag nicht aushebeln oder unterwandern, der Tarifvertrag darf keine bestehenden Arbeitsgesetze unterlaufen oder... gemeint sind damit immer die Mindest-und oder Höchstgrenzen.
Wenn einer wie Du Sammler eines Gebietes bist und sich mit der Materie beschäftigt fällt dir immer wieder auf mit welcher Dreistigkeit manche Verkäufer versuchen die Käufer zu verarschen. Vielmals wissen die es auch nicht besser.
Bei den Kookaburras könnte ich auch oft einen Schreikrampf bekommen was und vor allem WIE es angepriesen wird. Am häufigsten ist die "unabsichtliche" oder "ich weiß es nicht besser"- Methode mit der man schnell einmal "PP" statt "ST" schreibt. Wirkt verkaufsfördernd weil auch der Käufer meistens keine Ahnung hat. Am niedlichsten fand ich wie Einer mich überzeugen wollte das es PP sei - er hat ja schließlich ein Zertifikat auf dem stand "PP". Ich hatte ihn dann gefragt wieviele PHILSWISS-Zertifikate er gedruckt haben wollte - oh, dann war er kleinlaut geworden, das "Zertfikat" war von dieser Firma. Ich schickte ihm dann Fotos der PP und der ST Variante nebeneinander und verwies ihn auch auf die im Zweifel zukünftig zu Rate zu ziehende Numispedia-Seite.
Also du hast alles richtig gemacht! 