Beiträge von Yamp

    Ich finde, ein fairer Preis sollte auch die äußeren Umstände berücksichtigen, ein Beispiel:


    Ich kann heute am Tag bei e..y für einen Kilobarren Silber - egal ob Degussa, Heraeus oder was sonst Bekanntes - irgendwas zwischen 760,- Euro bis 780,- Euro erzielen. Dann muss ich aber das Auktionshaus mit rund 30,- Euro an meinem Verkaufserlös beteiligen. Fair ist es also, wenn ich den Barren hier für z.B. 740,- Euro anbiete. Dann habe ich unterm Strich das gleiche Ergebnis.


    Berücksichtigen müsste man auch die durch den steigenden Silberpreis bedingten Probleme beim Versand. Mit 6,90 Euro läuft bei Barren nichts mehr, es sei denn ich verzichte auf die Versicherung und versende auf Risiko. Nun kostet der Spaß korrekt versichert aber schon über 20,- Euro und entweder schmälert das meinen Erlös oder erhöht die Kosten für den Käufer.

    Eine zerstörungsfreie Prüfung ist ohne jede Beschädigung möglich. Die Dicke des Barrens wird mit Ultraschall geprüft. Die Schallgeschwindigkeiten von Gold und Wolfram sind um Faktor 2,6 unterschiedlich, so dass auf jedem Fall andere Laufzeiten und somit andere Wanddicken gemessen werden, siehe auch http://de.wikipedia.org/wiki/Schallgeschwindigkeit


    Durch eine Ultraschallprüfung kann zweifelsfrei festgestellt werden, ob ein Barren Wolfram enthält oder Gold. Die Prüfung kann mit Einzelstücken im Prüflabor durchgeführt werden, sind größere Mengen zu prüfen, gibt es auch entsprechende mobile Anlagen. Die Ultraschallprüfung ist in der Industrie ein Standardprüfverfahren. Bei Interesse kann ich gern einen geeigneten Kontakt herstellen.

    Erfolgreich von Lennart gekauft. Sehr netter Kontakt, jederzeit gerne wieder...


    PLUS - Superschnelle Lieferung


    MfG

    Zitat

    Als Notlösung kann man bei der Steuerprüfung eine konforme Rechnung nachreichen. Das Verursacht zwar Aufwand und setzt voraus, daß es den Lieferanten noch gibt, ist aber zulässig und wird (zumindest bei unserem Finanzamt) anerkannt..


    Als extrem fleissiger Online-Käufer bekomme ich am laufenden Band unsignierte Online-Rechnungen. Daher kenne ich diese Variante bereits zur Genüge - und das nicht mal unter dem Druck einer Buchprüfung!


    Bei jedem Vorgang erlebe ich eigentlich das Gleiche. Es sind jedes Mal mindestens 3 Mails und zwei Telefonate nötig, bis der Händler das Problem überhaupt erkennt. Er hat da ja schließlich noch nie vorher davon gehört. Und jetzt kommt plötzlich ein einzelner Spinner, der unbedingt eine Postrechnung will.


    Dann geht die Diskussion erst so richtig los, so preiswert sei ja nur möglich wenn... der Buchhaltungsmehraufwand sei nicht zu leisten... die technische Ausstattung lasse das nicht zu... etc. etc.


    Die Einsichtigen fangen irgendwann an, selbst zu recherchieren. Danach wird meist dann generell auf Postrechnung umgestellt. Die haben das gesamte Ausmaß dann kapiert.


    Die Uneinsichtigen beharren darauf, das sei alles Quatsch. Einige verweigern sogar die nachträgliche Postzustellung oder wollen für den "zusätzlichen" Aufwand eine Gebühr.


    Auf einige Rechnungen warte ich noch heute...

    Zitat

    Es gibt keine Papiervorschrift für Rechnungen


    Nein, es gibt keine Papiervorschrift für Rechnungen, aber es gibt eine "Online-Vorschrift" für Rechnungen, nämlich §14 Absatz 3 des Umsatzsteuergesetzes.


    Es geht ja nicht darum, das diese Rechnungen nicht Ergebnis mindernd abgesetzt werden könnten, es geht darum, dass bei diesen Rechnungen der Vorsteuerabzug nicht anerkannt wird. Das ist etwas anderes.


    Und auch der zweite Aspekt - die Aufbewahrungsfristen - sind klar und eindeutig geregelt.


    Da ist z.B. die Providerrechnung für den Business-Hosting-Tarif von 2x3, Strobos und Co, die jeden Monat via Email zugestellt wird. Irgend etwas zwischen 10 und 30 Euro monatlich. Klar, bei den Tarifen würde ich auch keine Rechnung per Post versenden - das ist bei solchen Preisen nicht drin.


    Glaubt hier etwa jemand, der Buchprüfer kenne nach 6 Jahren "Online-Vorschrift" seine Pappenheimer nicht?


    Da ist die Rechnung für den Laserdrucker, den man Dank vorheriger Preisrecherche bei Pixel-Joe bestellt hatte, via Vorkasse gegen Online-Rechnung versteht sich, so wie es bei einem über ein Home-Office betriebenen Online-Handel eben üblich ist. Nein, auch die Rechnungen dieses Kandidaten kennt der Betriebsprüfer nicht, natürlich ;)


    Das Umsatzsteuergesetz ist mit der o.g. Bestimmung schon seit 2002 in Kraft. Ich hab bei meinem zuständigen Finanzamt selbst nachgehakt - es wird unbarmherzig und ohne Diskussionen aberkannt. Na, klingelts? In 6 Jahren läppert sich da so einiges zusammen. Wann war doch gleich die letzte Buchprüfung?


    Es hilft nicht, sich vor den Tatsachen zu verschließen. Die Pappenheimer, die seit Jahren unsignierte Online-Rechnungen durch die Republik mailen, sind längst bekannt.


    Richtig, inzwischen und mit erheblicher Verzögerung haben es ein paar erkannt. Der Provider liefert inzwischen schon signierte Rechnungen. Aber nur, wenn man kein langjähriger "Altkunde" ist, sonst muß man das extra einfordern. Bleibt da für den Emfänger aber immer noch das Problem, die Echtheit des Absenders und die Unversehrtheit der Rechnung ordnungsgemäß zu verifizieren und zu dokumentieren und den ganzen Kram dann zusammen korrekt und nach Vorschrift digital abzulegen. Sonst ist es auch bei der ordentlich signierten Rechnung Essig mit dem Vorsteuerabzug.


    Bitte melden, wenn hier jemand in der Runde seine eingehenden Online-Rechnungen verifiziert. Ich bin gespannt auf Eure Erfahrungswerte...

    Zitat

    Original von Marcher
    Wie soll das Finanzamt nachweisen, dass eine per PDF verschickte Rechnung welche ich ausdrucke und dann abhefte mir nicht per Post geschickt wurde?


    Bei einer Buchprüfung wird der Prüfer inzwischen schon neugierig, wenn er feststellt, dass kein richtiges Briefpapier zur Rechnungserstellung verwendet wurde, sondern das ganze Dokument inkl. Briefkopf auf einem "normalen" Bürodrucker entstanden ist.


    Generell ist der Einwand natürlich richtig. Wenn man daran denkt, die Rechnungsübermittlung vom PC zu löschen, wenn man ferner auch daran denkt, entsprechende Knickfalten in die selbst ausgedruckte Rechnung zu machen, wenn man außerdem daran denkt....


    ...dann merkt der geschulte Prüfer das vielleicht nicht.


    Das setzt aber erst einmal das Wissen voraus, dass derartige Rechnungen überhaupt ein Problem nach sich ziehen können!


    Leider haben dieses Wissen die meisten Unternehmer bisher einfach noch nicht und laufen allein schon deshalb ganz unschuldig in die Falle. Und Unwissenheit schützt nun einmal nicht vor den Konsequenzen.

    Der folgende Beitrag richtet sich aus aktuellem Anlass nur an Personen, die gewerbsmäßig online kaufen und/oder verkaufen und die Umsatzsteuer gegenüber dem Finanzamt nachweisen. Die Moderatoren mögen entscheiden, unter welcher Rubrik dies veröffentlicht werden soll und bei Bedarf den Beitrag entspechend verschieben.


    Schöne neue, digitale Welt. Problemlos lässt sich heute alles über das Internet bestellen - selbstverständlich auch Edelmetalle. Immer mehr Edelmetallhändler erkennen den Geist der Zeit und richten sich komfortable Online-Shops ein, mit dessen Hilfe gut bebilderte und beschriebene Barren und Münzen verkauft werden können. Die Shopsysteme sind inzwischen sehr bequem und ausgereift und auch von Laien einfach selbst zu pflegen. Ich weiß das, ich bau die Dinger ;)


    Vollautomatisch werden Bestellungen entgegen genommen, Warenbestände gepflegt, Auftagsbestätigungen und auch Rechnungen verschickt. Am Ende druckt die Software sogar noch den Paketaufkleber und sorgt für den nachverfolgbaren Versand in Verbindung mit dem Tracking des Paketdienstes. Prima. Eigentlich alles, wie sich der stolze Shopbetreiber das so für seinen Traum-Shop gedacht hat.


    Leider haben der stolze Shopbetreiber und dessen Kunden die Rechnung ohne das Finanzamt gemacht, besser, ohne genaue Kenntnis des Umsatzsteuergesetzes. Es ist zwar sehr komfortabel, dass das Shopsystem automatisch gleich die Rechnungen versendet, leider werden aber derartig übermittelte Rechnungen vom Finanzamt zum Umsatzsteuervorabzug nicht anerkannt, bzw. schlimmer noch - auch nachträglich aberkannt!


    Dabei spielt es keine Rolle, ob die Rechnung als einfache Email generiert ( wie bei eher einfachen Systemen ) oder - wie bei besseren Systemen - als buntes PDF Dokument mit Briefkopf und rechtsgültigem Fußtext und allem Zip und Zap generiert via Attachement per Email gesendet wird. Diese Rechnungen sind für das Finanzamt Umsatzsteuer relevant quasi nicht vorhanden.


    Eine derartig übersendete Rechnung entspricht nicht den Vorschriften des §14 Absatz 3 des Umsatzsteuergesetzes und wird von den Finanzbehörden zum Abzug der Vorsteuer grundsätzlich nicht anerkannt.

    Bei einer auf elektronischen Weg übermittelten Rechnung müssen die Echtheit der Herkunft und die Unversehrtheit des Inhalts durch eine qualifizierte elektronische Signatur gewährleistet werden. Zudem muss der Empfänger der Rechnung dieser Übermittlungsart zustimmen, was selbstverständlich meist nicht das Problem ist.

    Die technische Möglichkeit einer elektronischen Signatur ist aber sehr teuer und wird sich erfahrungsgemäß erst bei einem höheren Rechnungsaufkommen lohnen. Unter http://www.rechnung.de steht zwar ein Signierungsverfahren zur Verfügung, das ohne die sonst üblichen hohen Zusatzkosten für Hard- und Software auskommt. Umsetzungspartner ist D-Trust, eine hundertprozentige Tochter der Bundesdruckerei. Trotzdem wird sich auch diese Variante für die meisten Shopbetreiber eher nicht rechnen.

    Übrigens: Auch umgekehrt - als gewerblicher Kunde - sollten Sie darauf achten, dass Sie online nur Rechnungen entgegennehmen, die digital und nach einem anerkannten und zertifizierten Verfahren signiert sind. Ansonsten werden Sie später bei einer Buchprüfung große Probleme bekommen. Gerade bei online abgeschlossenen Geschäften, werden natürlich gern auch online die Rechnungen verschickt. Wenn diese nicht signiert sind ( und das sind fast alle nicht ), wird das Finanzamt Ihnen nachträglich den Vorsteuerabzug aberkennen und entsprechende Rückzahlungen verlangen. Das kann ein recht teures Unterfangen werden - gerade im Edelmetallgeschäft, bei Metallen und Münzen, die der MwSt. von 7 oder gar 19 % unterliegen.


    Es gibt aber noch andere Gründe, die gegen den Versand und der Annahme von Online-Rechnungen sprechen: Derartig digital übermittelte Rechnungen unterliegen auch einer digitalen Aufbewahrungsfrist. Sie müssen diese Rechnungen nicht nur speichern, sondern z.B. auch die Email, mit der die Rechnung an Sie gesendet wurde. Darüber hinaus müssen Sie gegenüber dem Finanzamt sicherstellen, dass diese Dokumente in der Zeit der Aufbewahrungspflicht jederzeit zugänglich und abrufbar bleiben - kurz, auch noch in 10 oder 12 Jahren gelesen werden können...


    Ich muß über soviel Blauäugigkeit in der aktuellen Steuergesetzgebung natürlich etwas lächeln, oder haben Sie noch einen PC der 5.25" Floppy's lesen kann? Selbst bei CD-ROM und DVD hat man noch keine gesicherten Erkentnisse über den Alterungsprozess - wirklich wichtige Dokumente werden immer noch mikroverfilmt und luftdicht verkapselt.


    Kein Wunder, dass aufgrund dieser Vorschriften Experten die umständliche Handhabung der ”elektronischen Rechnung” heftig kritisieren und weiterhin die althergebrachte Papierform empfehlen.

    Zitat

    Mal ist der Händler günstiger, mal ein anderer.


    Ganz bestimmt. Und auch bei den Händlern kommt es nicht unbedingt nur auf einen Preisvorteil von ein oder zwei Euronen an. Auch wenn's mal ein paar Euro mehr kostet, ist das allemal besser, als tagelange Schweißausbrüche und durchwachte Nächte, weil man in einem bekannten Online-Auktionshaus etwas gegen Vorkasse ersteigert hat und man eigentlich gar nicht genau weiß, ob die so sauer verdienten Taler nicht am Ende doch endgültig futsch sind.


    Klar, meist war es dann doch ein seriöser Anbieter - trotzdem lagen die Nerven ein paar Tage blank und ich bin - ich kann natürlich nur für mich sprechen - für so einen Stress einfach schon zu alt ;)


    Auch wichtig: Wenn es denn der Tageskurs so will, geht der Preis noch während ich auf die edlen Metalle warte, um ein Vielfaches von dem herunter oder auch herauf, was ich an Preisvorteil von einem zum dem anderen Händler mühsam zusammengesucht hatte.


    Und wenn ich ein paar Stunden nach dem besten Preis rumsuche, dann habe ich auch verloren - nämlich meine Zeit und die kostet auch viel Geld. Diese Zeit widme ich dann besser meinen Kunden - da hab ich dann mehr verdient, oder ich schippere - alternativ - mit meiner Familie auf dem Boot ein bißchen auf dem Wasser rum - ist auch viel wert.


    Ich denke, man kann den (Händler)Empfehlungen hier durchaus Vertrauen schenken und davon gibt's eine ganze Menge.

    Guten Tag und liebe Grüße in die Runde...


    zunächst einmal vorab eine kurze Vorstellung - so ist es wohl üblich - meiner Person: Nachdem ich vor ein paar Jahren, es muß 2004 gewesen sein, eine schon längere Zeit ausstehende Zahlung mit zwei Silberlingen von je 1000g bezahlt bekommen hatte, lagen die Dinger als Staubfänger eine Zeit völlig unbeobachtet im Schrank rum.


    Irgendwann so um den Dezember 2005 habe ich die Staubfänger dann verkauft und ganz erstaunt einen ganz netten Gewinn mitgenommen. Da hatte ich gar nicht mit gerechnet.


    Danach war das Thema erst einmal vergessen, bis ich vor ein paar Monaten erstmals wieder - ganz zufällig - über den zu der Zeit aktuellen Silberpreis gestolpert bin.


    Da war ich dann noch viel mehr ertaunt und nachdem ich meinen Taschenrechner angeworfen hatte natürlich auch ein kleines bißchen ärgerlich über meine Dummheit. Wenn man aber dumm geboren wird, muß das ja nicht zwangsläufig auch so bleiben.


    Schließlich gibt es Foren, wie dieses hier. Und wenn man ein bißchen aufmerksam ist, kann man hier eine ganze Menge lernen :)


    Aus diesem Grunde habe ich mir inzwischen meine Silberlinge wieder geholt und gleich noch ein paar Verwandte dazu.


    In diesem Sinne auch vielen Dank an die Runde hier - nun wisst Ihre ein bißchen etwas über mich - und wenn nur, dass ich nicht gern dumm bin...