Zum Thema Steueränderungen für phys. Silber haben sich die Schreiberlinge vom ASV zu Worte gemeldet. Allerdings hinter Bezahlschranke:
Steueränderung für Silbermünzen – „Das muss im Ministerium noch mal auf den Tisch“
In einem Schreiben an die Finanzbehörden der Länder untersagt das Finanzministerium eine Praxis, die den steuervergünstigten Erwerb bestimmter Silbermünzen ermöglicht hat. Edelmetallkäufern drohen nun zweistellige Kostensteigerungen. FDP-MdB Frank Schäffler fordert nochmalige Prüfung.
Was jetzt? Gestern hat mir noch einer erzählt, wer weiß, ob es so kommt.
Aber alle Silberverkäufer waren bereits bei über 30€ / Unze.
Dabei möchte ich mich nochmal aus vollem Hals ärgern [Blockierte Grafik: https://www.goldseiten-forum.com/wcf/images/smilies/boese.gif] [Blockierte Grafik: https://www.goldseiten-forum.com/wcf/images/smilies/wall.gif] über auragentum zur Haltung von Tafelgeschäften:
a) Kunde will das ja gar nicht.
b) Die Kunden wollen sich nicht dem ständigen Verdacht der Geldwäsche aussetzen und freuen sich daher, ihre Daten dem Staat zu übermitteln. (Da fehlen bei irgendwem aber einige Tassen!)
e) Wegen Mißbrauchgefahr bieten wir es lieber nicht an. Wir sind die Guten!!!
Die sind auch nicht besser als Lauterbach, Stalin und Spahn.
Hier das Original:
"Warum bietet wir keine anonymen Tafelgeschäfte bis 2.000 Euro mehr an?
a) Für die meisten Kunden ist das anonyme Tafelgeschäft durch die Senkung der Bargeldgrenze auf nur noch 2.000 Euro uninteressant geworden.
b) Viele Kunden wollen sich nicht mehr dem ständigen Verdacht aussetzen.
c) Die meisten Käufer sind bei Auragentum Stammkunden und wissen, dass ihre Daten dank höchster Sicherheitsvorkehrungen geschützt sind. (blablabla)
d) Viele Anlageprodukte aus Gold sind nicht mehr im anonymen Tafelgeschäft zu bekommen. (Blablabla)
e) Es besteht eine juristische Grauzone, da die zeitliche Distanz zwischen zwei anonymen Käufen je nach Bundesland unterschiedlich definiert wird. Einige Käufer versuchen das Gesetz mit vielen Einzelkäufen zu umgehen. Dies erschwert die Einhaltung der „erweiterten Sorgfaltspflichten“ , an die Händler gebunden sind, die anonyme Tafelgeschäfte anbieten."