hab mal ein bisschen gegoogelt und bin auf folgende Info gestossen:
Selbst innerhalb der EU sind EM's (und Barmittel) auf Anfrage des Zollbeamten ab einem Gegenwert von 10T€ anzumelden. Zollbeamte fragen ja jetzt nicht mehr an der Grenze nach sondern können im ganzen Land kontrollieren, z.B. auch auf Autobahnrastplätzen usw...)
Interessant sind auch die damit verbundenen Fragen:
- woher kommt das Zeug?
- wem gehört es?
- mit was gekauft?
- wo gekauft?
usw usw usw...........
heißt also für mich: Mitnehmen kann ich aus Deutschland soviel ich will, bei Nachfrage muß ich die o.g. Fragen beantworten. Problematisch wird es möglicherweise bei der Wiedereinfuhr: Falls ich nicht haarklein alles nachweisen kann muß ich mindestens die 19% Merkelsteuer berappen (bei AG, Pd und Pt) und setze mich noch dem Verdacht der Geldwäsche, Terrorismus und weiß ich noch was alles aus........am Besten ich lasse das Material im Lande ![]()
gruß vom silberjäger