Gold in die Schweiz schaffen

  • Hallo liebe Forenmitglieder


    Meine allererste Frage:


    Nach meiner Auswanderung hab ich noch Edelmetalle in Deutschland die ich gerne in die Schweiz schaffen würde.
    Wieviel Gold(wert) (aus anonymen Tafelgeschäften) darf ich von Deutschland in die Schweiz einführen ohne etwas zu deklarieren? Z. B. im Rahmen eines Urlaubsbesuchs in Deutschland mit anschliessender Rückkehr in die Schweiz und ein paar Münzen in der Tasche. Ich habe mal gehört man darf 10.000 € Bargeld bei sich haben. Gilt das auch für Gold unter diesem Wert?
    Und wenn ja, wie oft darf man das im Jahr machen? Jemand Erfahrungen?

    • Offizieller Beitrag

    Die Zollverwaltung CH hat eine reich dotierte Webseite. Investiere ein wenig Zeit. Du wirst wohl Antworten finden, und wenn nicht, frage vielleicht nicht zu viel...


    Gold ist meines Wissens zoll-mässig mit Bargeld gleichgestellt und überdies zollbefreit.


    Der Zoll ist vor allem scharf auf zollpflichtige Waren, wo Geld für den Staat fliesst. Z.B. auch teure Ersatzteile, die im Ausland in teure Autos eingebaut worden sind. Und der Blick der Uniformierten ist geschärft auf ungewöhnliche Straßenlage eines Fahrzeuges. Da werden alle geschnappt, die so unvorsichtig sind und ihr Vehikel asymmetrisch oder zu schwer beladen! Also hundert Kilogramm einseitig geht nicht, und je 100 Kilogramm auf drei freien Plätzen eines Vierplätzers auch nicht.


    BRD-CH per Auto: da wurde ich in zehn Jahren einmal kontrolliert (Kofferraum öffnen), d.h. etwa 30 Fahrten und einmal Kofferraum inspiziert. (Zum Vergleich: auf Drogenrouten in Mexico wird man täglich mehrmals kontrolliert und Hohlräume werden geprüft. Nicht jedoch der Tankinhalt...)


    LF

  • Der Zoll ist vor allem scharf auf zollpflichtige Waren, wo Geld für den Staat fliesst. Z.B. auch teure Ersatzteile, die im Ausland in teure Autos eingebaut worden sind. Und der Blick der Uniformierten ist geschärft auf ungewöhnliche Straßenlage eines Fahrzeuges. Da werden alle geschnappt, die so unvorsichtig sind und ihr Vehikel asymmetrisch oder zu schwer beladen! Also hundert Kilogramm einseitig geht nicht, und je 100 Kilogramm auf drei freien Plätzen eines Vierplätzers auch nicht.


    BRD-CH per Auto: da wurde ich in zehn Jahren einmal kontrolliert (Kofferraum öffnen), d.h. etwa 30 Fahrten und einmal Kofferraum inspiziert. (Zum Vergleich: auf Drogenrouten in Mexico wird man täglich mehrmals kontrolliert und Hohlräume werden geprüft. Nicht jedoch der Tankinhalt...)

    Jason Statham's Tipp:" 'Maßgeschneiderte' Federn / Stoßdämpfer einbauen für die zu befördernde Fracht (Gewicht)."
    :sleeping:


    glitzererde
    8)

    „Das höchste Zeichen von Intelligenz ist der Zweifel."
    Francois Mauriac, 11.Okt.1885 – 1.Sep.1970, franz. Schriftsteller

  • Ich möchte klarstellen, ich möchte nichts illegales tun! Ich bin in die Schweiz ausgewandert, habe aber noch Edelmetalle in Deutschland rumliegen und würde diese gerne in die Schweiz bringen. Ich muss sie in der Steuererklärung ja sowieso deklarieren als Vermögen. Die Frage ist nur: Bekomme ich die Edelmetalle
    - Standard Goldmünzen Maple Leaf etc.
    - Standard Goldbarren Degussa etc.
    - Standard Silbermünzen Maple Leaf etc.
    (Gold- und Silberbarren -münzen) günstig in die Schweiz oder lasse ich es in Deutschland liegen?

  • Also ich werde aus der Seite des Zolls (BAZG) nicht schlau. Laut dieser Seite des BAZG darf man



    Zitat von BAZG

    Barmittel, d. h. Bargeld, Fremdwährung und Wertpapiere (Aktien, Obligationen, Schecks) mengenmässig unbeschränkt in die Schweiz, durch die Schweiz oder aus der Schweiz führen.



    Aber sind Anlagemünzen Barmittel?
    Was ich herausgefunden habe, ist, dass Goldmünzen zumindest Mehrwertsteuerbefreit sind. Siehe hier.

  • Ok hier meine abschliessende Erkenntnis bzgl. Goldmünzen Einfuhr DE -> CH:
    Ich nehme keine Haftung/Gewähr für die Richtigkeit der folgenden Angaben!


    Goldmünzen (zumindest die Standard-Anlagemünzen) müssen in beliebiger Höhe nicht vorher beim Zoll deklariert werden! (Wie es ist, wenn man danach vom Zollbeamten gefragt wird, soll hier nicht untersucht werden!).


    "Führen Sie nur Waren mit, die abgabenfrei (mehrwertsteuer- und zollfrei) sind [...]
    und die keinen Beschränkungen und Verboten unterliegen, so können Sie die Grenze passieren,
    ohne etwas formell anzumelden."
    Link: BAZG


    Also ist zu zeigen, dass eine Gold-Anlagemünze mehrwertsteuerfrei und zollfrei ist und keine Beschränkungen/Verbote vorliegen:
    Bzgl. mehrwertsteuerfrei siehe hier.
    Bzgl. zollfrei siehe hier.
    Beschränkungen/Verbote: keine


    q.e.d


    Habe ich etwas übersehen?
    Jetzt gilt es noch herauszufinden, wie es mit Anlage-Silbermünzen ist. Jemand eine Idee?

    • Offizieller Beitrag

    Hatte vor Jahren mal etwas Silber von BRD nach CH eingeführt (war hier damals beschrieben worden). da musste ich beim Zoll eine Einfuhrbescheinigung sowie eine Bescheinigung über die bezahlte CH-MWSt einholen, Mit diesen Dokumenten im Original konnte ich vom Verkäufer in BRD die deutsche MWSt zurückfordern. Hatte gut geklappt

  • Vergiß neben der Einfuhr in die Schweiz nicht die Ausfuhr aus der EU. Scheinbar Anmeldepflicht ab 10k€.
    https://www.zoll.de/SharedDocs…awr_barmittelverkehr.html
    https://taxation-customs.ec.eu…tions/eu-cash-controls_de
    Gruß, GL

    Das Publikum... wendet sich von dem Gebrauche des durch die Umlaufmittelvermehrung kompromittierten Geldes ab, flüchtet zum ... Barrenmetall, zu den Sachwerten, zum Tauschhandel, kurz, die Währung bricht zusammen. (Ludwig von Mises)

    2 Mal editiert, zuletzt von GermanLong ()

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