Parallel zu dem gegewärtig wieder auftauchenden Faden, wie man Gold anonym kaufen könne, möchte ich eine Umfrage zu dem schwierigeren Wege des Verkaufs anregen. Schwieriger deshalb, weil die meisten Händler, die noch zwar anonym und gegen Barzahlung verkaufen, im Ankauf, falls die den überhaupt anbieten, offenbar schon wegen der angeblich nötigen "Echtheitsprüfung" die Abwicklung erschweren und nur eine spätere Zahlung, als Überweisung, anbieten. Die Frage wäre also vor allem: Welche (auch sehr kleine, lokale) Händler kennt ihr, wo man gegen (gängiges) Edelmetall sofort Bargeld bekommt. Nebenbei überlegt: Könnte man die (größeren) Händler, die erst nach der "Echtheitsprüfung" zahlen wollen, dazu bewegen, daß sie einem das Geld nach der erfolgten Prüfung auszahlen? Fragt sich nur, wie man sich dann identifiziert zur Abholung...
Gold anonym verkaufen?
-
-
-
Anonym darf in Deutschland kein Händler Edelmetalle von privater Seite kaufen. So weit zur Überschrift dieses Themas.
Zweiter Punkt der Geldgutschrift bzw. Auszahlung. Schon mal einen Edelmetallverkauf versucht?
Bei professionellen Stellen und handelsüblicher Ware stellt der Verkauf an den Händler eine Herrausforderung vergleichbar dem Kauf vom Händler an dich. Echtheitsprüfungen werden in der Regel im Vier Augen Prinzip direkt vor Ort erledigt. Nur im Zweifelsfalle werden aufwändige Prüfmethoden bemüht, um die Gewissheit der Echtheit zu untermauern.
MbG
DMR -
Kursgültige staatlich geprägte und kursgültige Edelmetall-Münzen stellen devisen- und währungsrechtlich Sorten dar.
Woraus ergibt sich beim Umtausch in geringen Mengen von Währungs-Sorten (man kann es auch Ankauf von EM-Münzen nennen) eine Ausweispflicht?
Zu nennen währen da 20 CHF, 1 Pfund UK, US- und CAN-Dollarstücke, 20 Franc, 1 Krügerrand uvm.Gruß Hase
-
Beim "Tafelgeschäft" bei zB Pro Aurum ist doch der An- UND Verkauf bis 15,000€ Anonym möglich, oder hab ich da was falsch verstanden ???
-
Beim "Tafelgeschäft" bei zB Pro Aurum ist doch der An- UND Verkauf bis 15,000€ Anonym möglich, oder hab ich da was falsch verstanden ???
ja, hast was falsch verstanden, du kannst anonym kaufen, aber beim verkaufen an PA musst du immer den ausweis zeigen.
-
-
-
@ Armer:
Gern, gehema mal etwas weiter drauf ein.
"Gemäß Abgabenordnung (AO) §§ 143/144 sind beim Ankauf von gesetzlichen Zahlungsmitteln Name und Anschrift des Verkäufers festzuhalten und durch Einsichtnahme in ein Legitimationspapier zu prüfen."
Und weiter:
"Beim Ankauf von Handelsware (Barren, kursungültige Münzen, Schmelzware) sind gemäss der sogenannten “Trödlerverordnung” Name, Anschrift und Legitimationspapier des Verkäufers aufzuzeichnen. Auf die Aufzeichnungen gemäß der AO oder Gebrauchtwarenverordnung kann verzichtet werden, wenn der Verkäufer den Gegenwert seinem Konto gutschreiben lässt."
MbG
DMR -
-
Es ist bei größeren Summen immer sinnvoll sich auch von privat eine Rechnung oder zumindest Quittung über die Bezahlung und die Menge des EM geben zu lassen. Erstens wegen Verkunftsnachweis und zweitens wegen eventl. Nachweis des Geldverbleibs, obwohl letzteres nicht gesetzlich vorgeschrieben ist.
Das Finanzamt in Deutschland hat sonst das Recht "Zinseinkünfte" auf Kapitalerträge zu schätzen und zu kassieren, auch wenn diese nicht nachgewiesen werden können bzw. garnicht anfallen. Unglaublich aber wahr. Der Steuerzahler ist her im Zweifelsfall nachweispflichtig.
Hier kann eine Rechnung über Edlmetallkauf ein Nachweis sein, dass für diese Summe keine Zinseinkünfte entstehen sinnvoll sein.
Der Besitz von Edelmetallen ist in Deutschland nicht verboten. Ferner ist erlaubt sein Edelmetall weltweit dort zu lagern, wo man es perpönslich für am Besten aufgehoben hält.
Ich persönlich halte die EU für diese Zwecke eher für suboptimal. Zumindest den Teil, den man nie für den sofortigen Zugriff braucht und dauerhaft sicher aufbewahren möchte sollte auf mehrer Länder bei mehreren Banken verteilt werden.
Ein Banksafe bei ZKB oder bei der BKB würde ich dem Zollager immer vorziehen auch, wenn ich 5,5 % MWSt. berappen muß. Ein 50 l Schließfach z.B bei der BKB kostet ca. 175 Franken im Jahr, das reicht für mindestens 250 kg Silber Barren oder über 500 kg Gold in Standardbarren.
Persönlich nicht Gefallen tut mir bei der letzten Option, dass Ausländer die Safeschlüssel bei der Bank lagern müssen, dies hat aber nur psychologiche Gründe, denn wenn die Bank zu ist, nützt mir auch der Schlüssel alleine nichts.
-
ICH biete eine rein private Plattform an. Wer also was verkaufen will oder kaufen will kann sich gerne melden. Ich garantiere das sich Kaeufer und Verkaeufer nur im ausdruecklich gewuenschten Ausnahmefall kennen lernen!... und ich kann Schweigen wie ein Grab!

-
-
Alles anzeigen
@ Armer:
Gern, gehema mal etwas weiter drauf ein.
"Gemäß Abgabenordnung (AO) §§ 143/144 sind beim Ankauf von gesetzlichen Zahlungsmitteln Name und Anschrift des Verkäufers festzuhalten und durch Einsichtnahme in ein Legitimationspapier zu prüfen."
Und weiter:
"Beim Ankauf von Handelsware (Barren, kursungültige Münzen, Schmelzware) sind gemäss der sogenannten “Trödlerverordnung” Name, Anschrift und Legitimationspapier des Verkäufers aufzuzeichnen. Auf die Aufzeichnungen gemäß der AO oder Gebrauchtwarenverordnung kann verzichtet werden, wenn der Verkäufer den Gegenwert seinem Konto gutschreiben lässt."
MbG
DMRBestes Gegenbeispiel:
Deutsche Bundesbank
"kauft" kursgültige und kursungültige DM und EURO in Form von Münzen (Kupfer, Nickel, Messing, Eisen aber auch Silber-5erle und 10erle, Gold-Mark und Euros) bis 15.000 Euro auch ANONYM gegen kursgültiges Buntpapier "an". Sie nenen es aber korrekt umtauschen, den es ist juristisch kein Kaufakt bzw. Handelsgeschäft bei gesetzlichen Zahlungsmitteln.
Von hauseigenen Video- ,Ton- und Bildaufzeichnungen mal abgesehn.
Vor dem Münz- und Handelsgesetzen sind alle gleich und gleicher
-
Alles anzeigen
Bestes Gegenbeispiel:
Deutsche Bundesbank
"kauft" kursgültige und kursungültige DM und EURO in Form von Münzen (Kupfer, Nickel, Messing, Eisen aber auch Silber-5erle und 10erle, Gold-Mark und Euros) bis 15.000 Euro auch ANONYM gegen kursgültiges Buntpapier "an". Sie nenen es aber korrekt umtauschen, den es ist juristisch kein Kaufakt bzw. Handelsgeschäft bei gesetzlichen Zahlungsmitteln.
Von hauseigenen Video- ,Ton- und Bildaufzeichnungen mal abgesehn.
Vor dem Münz- und Handelsgesetzen sind alle gleich und gleicher
Jupp AO §143/144 betrifft Waren. Bleibt die Frage, ob z.B. Krügerrand, die gültige Zahlungsmittel mit Kurs in Rand = Londoner Fixing sind, auch Waren nach AO §143/144 sind, oder nicht viel mehr Sorten. Und dann darf ich sie doch anonym umtauschen, oder welche AO verbietet dabei Tafelgeschäfte?Auch für Anlagegold generell bleibt die Frage, ob das Waren nach §143/144 AO sind. Für den Anleger meiner Meinung nach nicht.
-
Schon mal mit Bank oder Händler gesprochen ???
Fakt ist, dass die Aufzeichnungen über JEDEN Kauf… Anmelden oder registrieren -
Davon ab ist der nicht-anonyme VERkauf doch eh nicht so dramatisch. Danach hat man ja kein Gold… Anmelden oder registrieren
