Zitat
Original von Mark
Ich informiere mich schon jetzt ein bißchen darüber... schjließlich muß ich in 5 Jahren vielleicht auch so etwas für die liebe Frau kaufen.
Oder ich bleibe doch lieber noch 10 Jahre ledig. 
Dann vergisss mal nicht die Schenkungssteuer, ...
Schmuck, Bargeld, Wertpapiere - zu Weihnachten nutzen viele Menschen die Chance, Teile ihres Vermögens »mit warmer Hand« an Kinder und Enkel zu verschenken. Doch das kann den Argwohn des Finanzamtes wecken - oft erst nach Jahren. Prinzipiell gilt: Gelegenheitsgeschenke - wie Sie etwa zu Weihnachten, zur Hochzeit oder zum Geburtstag gemacht werden - bleiben steuerfrei. Ihr Wert muss sich allerdings im »üblichen Rahmen« bewegen. Was »üblich« bedeuten soll, hat bislang noch kein Gericht endgültig entschieden. Allerdings hat das Hessische Finanzgericht kürzlich klargestellt, was bereits als unüblich gilt. Eine Zuwendung von 40 000 Euro für Renovierungsarbeiten sowie 35 000 Euro zur Anschaffung eines Autos hat das Finanzamt zu Recht nicht durchgehen lassen und folglich Schenkungssteuer kassiert (Az. 1 K 3480/03). Probleme treten meist auf, wenn nach dem Tod des Erblassers das Testament frühere Schenkungen enthüllt. Wer gelegentlich einige Tausender geschenkt bekommt, bleibt zwar zunächst ungeschoren - der Fiskus darf aber kleinere Summen über mehrere Jahre addieren und dann eventuell doch Steuern fordern.
http://www.guter-rat.de/ratgeb…wortet/artikel_38280.html
Na, dann prost.... Ich frag mich nur man so ganz naiv, wie machen dann das wohlhabende Leutchen? Wie will man denn seiner Frau etwas wertvolles schenken? Leiht der Mann der Frau (oder umgekehrt) dann nur die Gegenstände? 